Psychotherapie
Ich habe eine Kassenzulassung als ärztliche Psychotherapeutin. Bei einer Erkrankung und gegebener Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse auf Antrag die Behandlungskosten.
Hierbei dient das erste Gespräch des gegenseitigen Kennenlernens und Klärung der Behandlungsvoraussetzungen sowie der Formulierung der individuellen Behandlungsziele. Es schafft die Grundlage zur Antragstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte Patienten erhalten eine Privatrechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ, 2,7 facher Satz). Je nach Versicherungsvertrag werden die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bis zum 2,3 fachen Satz erstattet.
Allgemeinmedizinische Beratung, Akupunktur, Naturheilverfahren
Diese Leistungen können nur privatärztlich nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ, 2,7 facher Satz) abgerechnet werden.
Psychosoziale Einzelberatungsleistungen bei unerfülltem Kinderwunsch ohne psychische Erkrankung sind grundsätzlich keine Krankenkassenleistungen. Sie werden als IGEL-Leistungen (medizinisch nicht notwendige indviduelle Gesundheitleistungen auf Wunsch des Patienten) nach der GOÄ, 2,7 facher Satz abgerechnet.
Besteht eine psychische Erkrankung, kann ggfl. die Kostenübernahme für eine tiefenpsychologisch fundiere Psychotherapie beantragt werden (s.o.).
Ansonsten erfolgt die weitere ganzheitliche und präventive Beratung und Behandlung nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).
Einzelberatung, 50 min: 120,66 Euro
Gruppenberatung, 50 min: 30,17 Euro (je Teilnehmer bei 5-9 Teilnehmern)
Paarberatung, 50 min: 120,66 Euro
Paartherapie, systemische Einzel- und Gruppentherapie, Hypnotherapie
Die Kosten hierfür werden nicht von den Krankenkassen erstattet. Es ist eine Selbstzahlerleistung. Die Rechnung erfolgt analog der GOÄ.
Einzeltherapie, 50 min: 120,66 Euro
Gruppentherapie, 50 min: 30,66 Euro (je Teilnehmer bei 5- 9 Teilnehmern)
Paartherapie, 50 min: 120,66 Euro
Hypnotherapie, 60 min: 144,80 Euro
Ganzheitliche und präventive Stressberatung
Diese werden als IGEL-Leistungen nach der GOÄ, 2,7 facher Satz abgerechnet.
Fragen hierzu beantworte ich Ihnen gerne im Einzelfall persönlich.